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Der Notar muss beim Sparen helfen

Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt, in Großstädten wie Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, München und inzwischen auch Berlin werden für gute City-Lagen derzeit oft hohe Preise fällig. Das Kaufinteresse für Wohnungen und Häuser ist trotzdem ungebrochen. Auf die Käufer von Immobilien kommen neben dem eigentlichen Kaufpreis allerdings auch einige Nebenkosten zu.

Bei den Notargebühren für den Kaufvertrag lassen sich durch gezielte Fragen jedoch oft größere Summen sparen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist der den Kaufvertrag beurkundende Notar verpflichtet, beim Kauf einer Immobilie auf Nachfrage alle kostensparenden Alternativen aufzulisten. Die hat naturgemäß nichts mit der Angemessenheit des Kaufpreises zu tun.Das Wahrnehmen dieser Nachfrage-Option liegt allerdings ganz bei Ihnen – fragen Sie Ihren Notar also gleich zum Einstieg nach dem kostengünstigsten Prozedere für Ihren Kaufvertrag.

Die erste Einsparmöglichkeit ergibt sich bereits bei der Erstellung des Entwurfes für den Kaufvertrag. Die Gebühren für den Notar schließen die Erarbeitung eines Vertragsentwurf grundsätzlich ein. Für die Vertragserstellung ist es daher überflüssig, vorab einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren und natürlich gesondert zu bezahlen. Der Notar erstellt den gesamten  Kaufvertrag im Rahmen seines allgemeinen Leistungsspektrums.

Direkte Zahlung ist deutlich kostengünstiger als ein Notar-Anderkonto

Bei einem Immobilienverkauf soll der Notar durch seine Mitwirkung sicherstellen, dass der Kaufvertrag erst dann juristisch wirksam wird, wenn für Käufer und Verkäufer alle Vorleistungen – Zahlung von Kaufpreis und Grunderwerbssteuer, eine Grundbuchvormerkung für den Käufer  sowie gegebenenfalls die Ablösung von Grundpfandrechten durch den Verkäufer – vollständig erbracht sind. Das für Immobiliengeschäfte übliche Zahlungsprozedere ist die direkte Zahlung an den Verkäufer, ein Teilbetrag für Grundpfandrechte kann vom Käufer auch an dessen Gläubiger überwiesen werden. Verkäufer oder Bauträger schlagen jedoch immer wieder vor, den Kaufpreis stattdessen auf ein Notar-Anderkonto einzuzahlen, mit dem der Notar bis zur endgültigen Vertragsabwicklung die treuhänderische Verwaltung des Geldes übernimmt.

An den Notar fließt für diese Leistung eine kaufpreisabhängige Hebegebühr, bei der schnell einige hundert Euro zusammenkommen können. Gesetzlich wird dieses Verfahren nur in wenigen Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines berechtigten Sicherungsinteresses verlangt. Die Regelung der Zahlungsvoraussetzungen im Kaufvertrag ist auf jeden Fall die günstigere Variante, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen wird durch den Notar ja ohnehin geprüft.

Sparmöglichkeiten bei der Grundschuld für eine Immobilie

Parallel zum Prozedere für den Kaufvertrag beurkundet der Notar normalerweise auch die Grundschuld zugunsten des finanzierenden Kreditinstituts für die Baufinanzierung. Auch hier ergeben sich Einsparpotenziale: Beurkundungspflichtig ist die Grundschuld nicht. Vor allem bei teuren Immobilien, bei denen die Grundschuld oftmals deutlich unterhalb des Verkehrswertes des Objektes liegen kann, akzeptieren die Banken zum Teil auch einfache Beglaubigungen. Für letztere werden als Höchstsatz maximal 130 Euro fällig. Eine Beurkundung kann durch die Kaufpreis-Bindung der Gebührensätze dagegen deutlich teurer werden, sichert der Bank allerdings das Recht der Zwangsvollstreckung.

Sparen lässt sich außerdem durch den Verzicht auf die sogenannte Auflassungsvormerkung, welche dem Käufer bis zum endgültigen Grundbucheintrag den schuldrechtlichen Anspruch auf die Eigentumsübertragung des Eigenheim sichert – ein Verzicht empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um ein Immobiliengeschäft zwischen nahestehenden Personen oder innerhalb der engeren Familie handelt. Zu einer fundierten Entscheidung über Pro und Contra eines Immobilienerwerbs gehört natürlich viel mehr als die Regelung von Kaufvertrag und Kostenfragen durch den Notar. Optimal ist, wenn es bereits vorher einen umfassenden Finanzplan dafür gibt, der sich an der gesamten Vermögensstruktur des Käufers orientiert. Die beste Grundlage für eine Erfolgsimmobilie schaffen Sie durch die Zusammenarbeit mit einem wirklich unabhängigen Berater im Rahmen einer Honorarberatung.

André Jonas

Ihr Immobilienmakler für den Verkauf, die Vermietung und den Kauf von Kapitalanlageimmobilien in Leipzig, die Metropole Sachsens. Von meinem Firmensitz aus im Herzen von Leipzig, habe ich mich auf die Betreuung von Kapitalanlegern aus dem kompletten Bundesgebiet konzentriert, die Ihre Liegenschaft entweder verkaufen oder vermieten möchten. Durch meinen beruflichen Werdegang und meine umfangreiche Erfahrung kenne ich sowohl die Wünsche und Anforderungen von Käufern als auch die von Verkäufern. Des Weiteren bin ich Bindeglied und Ansprechpartner für Makler und Finanzberater aus dem gesamten Bundesgebiet, die meine Erfahrung und das Knowhow als verwurzelter Immobilienexperte in der Region Leipzig nutzen. Meine Philosophie: weniger ist mehr. Deshalb betreue ich ausschließlich eine auserwählte Anzahl von Objekten, denn so kann ich eine zuverlässige und schnelle Betreuung sicherstellen. Eine transparente Immobilienbewertung, die ordentliche und zeitgemäße Aufarbeitung aller Dokumente und die Erstellung einer erfolgreichen Vermarktungsstrategie sind meine Ansprüche. Dies spiegelt sich in der Erzielung von überdurchschnittlichen Verkaufspreisen wieder. Dabei blicke ich auf über 18 Jahren Immobilienerfahrung zurück mit mehr als 150 verkauften Liegenschaften.